Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zum Online-Registrierungsportal
 

Die Herrenknecht AG nutzt "evenito", eine Online-Plattform zur digitalen Abwicklung von Event-Management-Aufgaben für Veranstaltungen.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

evenito AG
Limmatquai 122
8001 Zürich
www.evenito.com
info@keyed.de

Datenschutzbestimmungen der evenito AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der evenito AG 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen zum Veranstaltungsbesuch
 

Stand: 04.04.2022, 16:15 Uhr

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme für die Herrenknecht Gala 2022, ausgerichtet durch die Herrenknecht AG.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.

2. Leistungen

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.

2.2. Anreise und Übernachtung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.

3. Absage der Veranstaltung

3.1. Der Veranstalter kann mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Darüber hinaus kann die Veranstaltung aus zwingenden oder dringlichen Gründen kurzfristig abgesagt werden. Angefallene Kosten, die im Vertrauen auf die Teilnahme an der Veranstaltung aufgewendet wurden (z.B. Reise- und Übernachtungskosten), werden nicht erstattet.

4. Urheber- und andere Rechte

4.1. Die Vorträge und Veranstaltungspunkte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

4.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.

5. Bildmaterial/Fotografien

5.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

6. Haftung

6.1. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

6.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

6.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

6.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7. Compliance

7.1 Die Teilnehmer prüfen ob aufgrund anwendbarer Dienstvorschriften, Transparenzregeln oder internen Compliance Richtlinien, Anzeige-, Genehmigungs- Veröffentlichungs- oder Freigabepflichten bestehen und erfüllen diese Pflichten in eigener Verantwortung.

7.2 Die Veranstaltung ist nicht darauf ausgerichtet, die berufliche Unabhängigkeit der Teilnehmer zu beeinflussen. Sollte bei einem Eingeladenen Sorge bestehen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Interessenskonflikte auslösen oder die freie Willensbildung im geschäftlichen Kontext unangemessen beeinflussen könnte, so sind diese Bedenken transparent offenzulegen und gegebenenfalls von der Teilnahme an der Veranstaltung abzusehen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

8.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

Ihre Ansprechpartner Kontaktieren Sie uns

Steffen Dubé President and General Manager Herrenknecht Tunnelling Systems USA Inc.
Gerhard Goisser Commercial Manager Herrenknecht Tunnelling Systems USA, Inc.